Psychotherapeutische Praxis Maria Geiger
Psychotherapeutische PraxisMaria Geiger

Die Praxis

Ich möchte, dass Sie sich und Ihre Familie wohlfühlen und öffnen können. Zum Einen versuche ich dies durch die Gestaltung der Räumlichkeiten und andererseits durch das Herstellen einer vertrauensvollen Atmosphäre.

 

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden, ohne ihr ausdrückliches Einverständnis, keine Informationen weitergegebn.

 

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stellt eine besondere Therapieform mit besonderen Erfordermissen dar. Einerseits ist es wichtig, dass sich die Eltern bzw. Sorgeberechtigten in ihren Sorgen und Nöten verstanden fühlen. Andererseits benötigen Kinder und Jugendliche für eine gelingende Therapie einen geschützten Raum und damit die Gewissheit, dass nicht jede Information "brühwarm" an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten weitergegeben wird. Natürlich haben Sie ein verständliches Interesse daran, bestimmte Informationen Ihres Kindes zu erhalten. Sie machen sich Sorgen und wollen wissen "was los ist". Eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind/Jugendlichen (als notwendige Bedingung für jeden Therapieerfolg) ist nur möglich, wenn das Kind/ der Jugendliche die geschützte Gelegenheit hat, Dinge zu äußern, die "heikel" sind und ich nicht als "Informant" der Eltern bzw. Sorgeberechtigten diene.

Bei Jugendlichen, in der Regel ab 14 Jahren mit natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit, sind zudem auch die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, die ihnen einen Anspruch auf Schweigepflicht garantieren, wie er auch in der Erwachsenentherapie gilt (auch gegenüber den Eltern). Das heißt auch, Sorgeberechtigten dürfen ohne Einwilligung des einsichtsfähigen Minderjährigen keine Auskünfte erteilt werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies einen vollständigen Informationsstopp bedeutet, falls ihr Kind sein Einverständnis aufgrund von eventuellen "Machtspielen" verweigert, da der Austausch bestimmter Informationen für den Erfolg der Therapie notwendig sein kann. Seien Sie unbesorgt: Wenn eine Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt greift die gesetzliche Schweigepflicht nicht. Zudem werde ich mit Ihrem Kind klar kommunizieren und absprechen, welche Art von Informationen in Elterngesprächen verwendet werden können bzw. müssen und welche nicht. 

Maria Geiger

Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Hier finden Sie mich

Maria Geiger
Schützenweg 21
26903 Surwold

 

Psychotherapie für Kinder,

Jugendliche und junge Erwachsene

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Rufen Sie einfach an +49 4965 9083640 oder nutzen sie mein Kontaktformular.

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